Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Für den Mitgliedsausweis – den Transponder – erheben wir eine einmalige Gebühr in Höhe von 45,00 Euro, die im Starterpaket enthalten ist. Bei Mitgliedern des Rehasports entfällt das Starterpaket. Rehamitglieder können einen Transponder gegen eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erwerben. Jeder Verlust des Transponders ist uns unverzüglich zu melden. Ist eine Ersatzausstellung eines neuen Transponders aufgrund von Verlust oder Beschädigung notwendig, wird eine erneute Gebühr in Höhe von 45,00 Euro fällig, sofern das Mitglied den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat. Das Mitglied verpflichtet sich, den Transponder nur persönlich zu verwenden und diesen Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet uns gegenüber für Schäden aufgrund von Missbrauch des Transponders, soweit diese durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstanden sind.

§ 2
Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtung des Studios im Rahmen des geschlossenen Vertrages während der Öffnungszeiten berechtigt.

§ 3
Den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen beziehungsweise der Trainer ist Folge zu leisten. Die Einrichtungen, Trainingsbereiche und Trainingsgeräte sind pfleglich sowie schonend zu behandeln. Aus Hygienegründen ist bei der Benutzung der Geräte sowie des Saunabereichs ein Handtuch als Unterlage zu verwenden. Auf der Trainingsfläche ist auf angebrachtes, sauberes Schuhwerk zu achten. Im Nassbereich sind aus Sicherheits- und Hygienegründen Badeschuhe zu tragen.

§ 4
Das Mitglied verpflichtet sich, die Trainer bei körperlichen Beschwerden umgehend zu benachrichtigen, um das Trainingsprogramm individuell abstimmen zu können. Gegebenenfalls sollte das Mitglied einen Arzt konsultieren.

§ 5
Um eine effektive Kursdurchführung gewährleisten zu können, kann diese im Einzelfall von der Teilnehmerzahl abhängen. Dies kann zu einer Verschiebung des Kurses innerhalb des Kursplans führen oder auch zur Absage des Kurses.

§ 6
Wir sind berechtigt, Teilbereiche des Studios wegen Wartungs- oder Renovierungsarbeiten an bis zu 14 aufeinanderfolgenden Tagen, jedoch für maximal 21 Tage im Jahr, zu schließen. In einem solchen Fall besteht für das Mitglied kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Beginn und Dauer der Schließzeiten werden mindestens sieben Tage vorher über die Internetpräsenz oder Studioaushänge bekanntgegeben.
§ 7
Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist lediglich im Umkleidebereich gestattet. Im Trainings-und Saunabereich dürfen die Getränke aus dem Spender konsumiert werden, dessen unbeschränkte Benutzung bereits in den Preisen enthalten ist, oder auch die Getränke, die am Tresen erworben wurden.

§ 8
Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Geld, soweit das Mitglied den Verlust zu vertreten hat oder dieser nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter beruht.

§ 9
Wir stellen unseren Mitgliedern im Studio einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Hotspots zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Dessen Bereitstellung erfolgt dabei im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf durchweg funktionsfähiges WLAN oder eine bestimmte räumliche Abdeckung besteht nicht. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, den Zugang jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Dienste über den Hotspot. Sperrungen bestimmter Internetpräsenzen können von uns jederzeit vorgenommen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die Zugangsdaten zum WLAN-Hotspot Dritten nicht zugänglich zu machen und ist für alle Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über den Hotspot selbst verantwortlich. Eine eventuelle Haftung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10
Das Mitglied teilt uns Änderungen von Name, Anschrift oder Bankverbindung unverzüglich mit. Der Vertrag ist vom Mitglied nicht auf Dritte übertragbar.

§ 11
Menschen, die andere beispielsweise aufgrund ihres Geschlechts sowie ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder ähnlicher Merkmale diskriminieren oder diskreditieren, sind bei uns nicht erwünscht. Wir behalten uns vor, in derartigen Fällen ein Hausverbot auszusprechen oder den Vertrag zu kündigen.

§ 12
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB führt nicht zu deren Gesamtnichtigkeit.

§ 13
Wir behalten uns vor, diese AGB bei Änderungen der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung sowie bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen.
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